Ordnung für die Nutzung digitaler Endgeräte

Digitale Endgeräte wie beispielsweise Smartphones, Tablets und Smartwatches sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.

 

1. Grundsätze

Unsere Ordnung hilft uns dabei, den Umgang mit den digitalen Endgeräten in der Schule zu regeln, Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Manche Handlungen mit den Geräten sind strafbar. So sind zum Beispiel das Versenden von illegal heruntergeladenen Dateien, heimliches Filmen und Fotografieren von Mitschüler*innen und/oder Lehrkräften sowie Cybermobbing verboten.

 

Lehrkräfte, Schulpersonal und Eltern sind sich ihrer Vorbildfunktion im Hinblick auf die Nutzung digitaler Endgeräte bewusst.

 

2. Allgemeine Regelungen

Digitale Endgeräte werden vor Betreten des Schulgeländes aus- oder in den Flugmodus geschaltet und bis zum Verlassen des Schulgeländes an einem Aufbewahrungsort in der Klasse wie beispielsweise in der Schultasche gelagert. 

 

Für mitgebrachte digitale Endgeräte, die nicht für den Unterricht erforderlich sind, übernimmt die Schule bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung keine Haftung.

 

Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind ohne schriftliche Zustimmung aller Erziehungsberechtigten und des Kindes von jeglichen Personen untersagt.

 

An unserer Schule ist das Benutzen von digitalen Endgeräten auf dem gesamten Schulgelände nur unter Beachtung der nachstehenden Regeln erlaubt.

 

Mit der Erlaubnis der Lehrkraft kann das digitale Endgerät im Unterricht genutzt werden, um zum Beispiel:

  • Tafelbilder zu fotografieren
  • Experimente zu filmen oder zu fotografieren
  • Musik im Musikunterricht aufzunehmen oder abzuspielen
  • Die Rechnerfunktion zu nutzen
  • Im Internet zu recherchieren

3. Ausnahmen

Dringende Fälle: Schüler*innen dürfen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern kontaktieren. 

 

Für Ausflüge und Klassenfahrten werden Regelungen in der Klasse oder im Offenen Ganztag vereinbart.

 

4. Konsequenzen

Verstöße gegen die Ordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zutreffenden Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen.

 

5. Kommunikation und Transparenz

Diese Ordnung wird zu Schuljahresbeginn in allen Klassen, bei allen Klassenpflegschaftssitzungen, in der Schulpflegschaft und an weiteren Elternabenden vorgestellt. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Bei Bedarf werden die Regelungen in einem partizipativen Prozess überarbeitet.

 

6. Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 29.09.2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft.

 

(Entwurfsfassung vom 24.06.2025)

 

Beschluss der Schulkonferenz vom 26.09.2025

Ordnung für die Nutzung digitaler Endgeräte
Ordnung digitale Engeräte Stand Sep 2025
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