Handyordnung

Handyordnung
Handyordnung.PNG
Portable Network Grafik Format 111.0 KB

Unsere Handyordnung wurde in Zusammenarbeit mit der SV erstellt und von den Schüler*innen verfasst.

Smartphones oder Handys sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Unsere Handyordnung soll dabei helfen, den Umgang mit dem Handy in der Schule zu regeln. Denn  manche Handlungen mit dem Smartphone sind sogar strafbar. So sind zum Beispiel das Versenden von illegal heruntergeladenen Dateien, heimliches Filmen und Fotografieren von Mitschüler*innen oder Lehrer*innen und Cybermobbing  verboten.


Deshalb ist an unserer Schule das Benutzen von Mobiltelefonen auf dem gesamten Schulgelände nur unter Beachtung der nachstehenden vier Regeln erlaubt.

 

1. Während des Schultages bleibt das Handy ausgeschaltet in der Schultasche.

2. Mit der Erlaubnis der Lehrerin / des Lehrers kann das Handy im Unterricht genutzt werden, um zum Beispiel:

  • Tafelbilder zu fotografieren
  • interessante Experimente im naturwissenschaftlichen Unterricht zu filmen oder zu fotografieren
  • Musik im Musikunterricht aufzunehmen oder abzuspielen
  • im Sportunterricht die Stoppuhr zu nutzen
  • die Rechnerfunktion des Handys zu nutzen
  • zur Internetrecherche
3. In Notfällen darf das Handy immer benutzt werden, um Hilfe zu holen.
4. Bei allen schulischen Veranstaltungen, wie z. B. Schulaufführungen, Wandertagen oder Klassenfahrten, gilt diese Handyordnung auch. Wenn fotografiert werden darf, müssen alle Personen auf den Fotos einverstanden sein.