Umgang mit COVID-19


Umgang mit COVID-19 (vgl. Bildungsportal NRW)

Empfehlung zum Tragen einer Maske

Das Land NRW empfiehlt in seinem Handlungskonzept Corona innerhalb des Schulgebäudes eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen.

Brief der Ministerin
an die Eltern - Erziehungsberechtigten a
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Testungen

Alle Schüler*innen erhalten an ihrem ersten Unterrichtstag die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen.

 

Alle Schüler*innen erhalten max. 5 Antigenselbsttests pro Monat für zu Hause. 

Diese können anlassbezogen angewendet werden bei Vorliegen von COVID-19-Symptomen wie z. B.:

Husten, Fieber, Schnupfen, Reduzierter Allgemeinzustand, Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, 

 

Muskelschmerzen, Atemnot, Herzrasen oder wenn eine haushaltsangehörige Person mit Corona infiziert ist.

 

Schulen erhalten Antigenselbsttests, um anlassbezogene Testungen von Schüler*innen durchzuführen, wenn diese während des Unterrichts oder während der Ganztagsbetreuung Symptome aufweisen. In diesen Fällen werden die Schüler*innen von Lehrkräften oder Betreuungspersonen zu einem Test aufgefordert.

 

Hinweis: 

Auf den Test wird verzichtet, wenn eine Bestätigung vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause durchgeführt wurde. Nur bei einer deutlichen Verschlechterung der Symptome erfolgt eine erneute Testung in der Schule.

 

Umgang mit positiven Testergebnissen

 

Positiv Getestete müssen sich nach den Regelungen der Corona-Test-und Quarantäneverordnung isolieren. Die Isolierung kann durch eine Freitestung nach fünf Tagen beendet werden. 

Hinweis:

Hierfür ist ein negativer Bürgertest verpflichtend, ein Selbsttest reich nicht aus.

 

Beruht das erste positive Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, besteht immer die Verpflichtung, sich einem Bürgertest oder einem PCR-Test zu unterziehen (vgl. §2 Abs. 1 Corona-Test-und-Quarantäneverordnung). Bis ein negatives Testergebnis des Kontrolltests vorliegt, muss sich die getestete Person bestmöglich isolieren. Ein Schulbesuch ist somit nicht zulässig.

 

Eine Rückkehr in die Schule ist frühestens nach fünf Tagen mit Freitestung oder ohne Freitestung nach zehn Tagen wieder möglich.

 

Erkrankungen

Sofern Ihr Kind Krankheitssymptome zeigt, bitten wir Sie darum, Ihr Kind vor Schulbeginn rechtzeitig im Schulsekretariat krank zu melden und zu Hause zu lassen.

Offizielle Links

Weitere Informationen zum Coronavirus und Empfehlungen finden Sie auf den folgenden Seiten:



Mehrsprachige Informationen zum Coronavirus, zu den Maßnahmen des Landes NRW und in Leverkusen sowie zu Hygienehinweisen stehen auf dem Integrationsportal gebündelt zur Verfügung und werden regelmäßig aktualisiert: